Entschädigungsantrag für ehemalige Deportierte


Es wirken die rumänischen Gesetze 118/1990 und 211/2013

Um eine Entschädigung zu bekommen muss die Deportation durch eine Bestätigung oder einen Entlassungsschein nachgewiesen werden. Wer keine Bestätigung besitzt, kann diese für die Russland- und Baraganverschleppung mit einem formlosen Antrag beantragen bei:
Consiliul National pentru studierea archivelor Securittatii
Str. Matei Basarab nr. 55-57, Bucuresti sector 3, RO 030671
Auf dem Antrag muss eine Kontaktperson aus Rumänien angegeben werden, an welche die Bestätigung gesendet wird (die hat auch die Portogebühren zu bezahlen)
Baraganverschleppte können diese Bestätigung auch über die
Asociatia fostilor deportati in Baragan
Piata Libertatii nr. 2, ap. 10, RO 300077 Timisoara, beantragen

Nach dem Eingang der Bestätigung wird ein Formantrag gestellt, der, persönlich oder durch einen notariell beglaubigten Bevollmächtigten (Procura speciala pentru mandatar - Vollmacht), bei der zuständigen Sozialbehörde (Agentia Judeteana pentru Plati si Inspectie Sociala) des letzten Wohnsitzes in Rumänien abgegeben wird. Das sind:
Agentia judeteana pentru plati si inspectie sociala Timis
Str. Florimund de Mercy nr. 2, RO 300085 Timisoara oder
Agentia judeteana pentru plati si inspectie sociala Arad

Str. Gheorghe Lazar nr. 20, RO 310126 oder
Agentia judeteana pentru plati si inspectie sociala Caras-Severin

Str. Traian Lalescu nr. 20, RO 320050

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bestätigung der Verschleppung, Entlassung, Dovada u.ä.
- act de identitate -  Personalausweis
- certificat de nastere - Geburtsurkunde
- certificate de casatorie - Trauschein
- procura speciala (Notar) - notariell beglaubigte Vollmacht
   mit Apostille wenn man den Antrag nicht persönlich abgibt
- cont bancar - Bankverbindung mit IBAN und Bik - mit Unterschrift und Stempel der Bank
- dovada ca este in viata - Lebensbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- alte acte - Entlassung und andere Akten zur Verschleppung, Bescheinigung
- act pentru modificarea numelui - Bestätigung durch einen Übersetzer bei Namensänderung
- declaratie für Witwen - Erklärung mit amtlich bestätigter Unterschrift, das der Antragsteller nicht wieder geheiratet hat
- Todesschein des verstorenen Ehemannes bei Witwen
- Bestätigung und alle oben genannten Unterlagen des Verstorbenen
- die Unterlagen müssen in rumänischer Sprache oder beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden
- Es sollten gute Kopien beigefügt werden, die Beamten geben die Originale nach Einsicht zurück
Von der Behörde erhält man eine "Decizie", die man mit einem Antrag beim Rentenamt einreicht. Antragsformulare erhält man beim Rentenamt.
Casa Judeteana de Pensii Timis
str. Andrei Saguna, bl. U6, RO 300104 Timisoara, 0049 256 308050



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