Es war Menschenhandel !


Der Freikauf der Deutschen aus Rumänien in der Zeit des Kommunismus wurde in den letzten Jahren mehrfach in den Medien thematisiert. Der Journalist Ernst Meinhard hat zwischen Januar 2010 und April 2013 eine Serie fundierter Beiträge dazu in der „Banater Post“ gebracht, Hannelore Bayer hat darüber in mehreren Zeitungen berichtet.
Auch andere Autoren haben in Zeitungen und Zeitschriften zum Thema geschrieben. In mehreren Rundfunksendungen von deutschen und rumänischen Sendern wurde das Thema diskutiert, es gab zum Thema mehrere Fernsehberichte, es gibt zwei schon mehrfach ausgestrahlte Fernsehfilme und es gab einige Tagungen zum Freikauf der Deutschen aus Rumänien. (Wikipedia: Freikauf von Rumäniendeutschen)

All diese Berichte haben im Wesentlichen zwei Hauptquellen: Die Aufzeichnungen von Dr. Heinz-Günther Hüsch, Beauftragter der Bundesregierung für Verhandlungen mit Rumänien über die Ausreise der Deutschen aus Rumänien und die Unterlagen aus den Archiven der Securitate. Dr. Hüsch hat den Inhalt seiner Unterlagen, mit einigen Ausnahmen, Hannelore Baier und Ernst Meinhard zur Verfügung gestellt, die das Ergebnis ihrer Studien in dem Buch „Kauf von Freiheit“, Untertitel „Dr. Heinz-Gerhard Hüsch im Interview mit Hannelore Baier und Ernst Meinhard“ zusammengefasst haben.
Hannelore Baier lebt in Schäßburg und ist Redakteurin der „Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien“, Ernst Meinhard lebt in Berlin und ist Redakteur bei „Deutsche Welle“, Berlin. Das Buch ist 2013 beim Honterus Verlag in Hermannstadt erschienen.

Auch die den Freikauf betreffenden Unterlagen der Securitate wurden in einem Buch zusammengefasst, das den Titel trägt: „Acţiunea ‚Recuperarea’ Securitatea şi emigrarea germanilor din România“ (1962–1989) (Aktion Rückgewinnung – die Securitate und die Auswanderung der Deutschen aus Rumänien). Das 943 Seiten umfassende Buch wurde vom Consiliul Naţional pentru studierea Archivelor Securităţii (CNSAS) (Nationalrat zum Studium der Archiven der Securitate) herausgegeben. Autoren des Buches sind: Florica Dobre, Florian Banu, Luminiţa Banu und Laura Stancu. Das Buch ist 2011 bei Editura Enciclopedică Bukarest erschienen.

Beide Bücher sind genaue Protokolle der Verhandlungen zwischen den Beauftragten der Rumänischen Regierung, hohen Offizieren der Securitate oder Diplomaten, die sich mit Decknamen vorstellten, und den Beauftragten der Bundesregierung. Bis 1968 erscheint als deutscher Beauftragter für die Verhandlungen mit Rumänien über die Ausreise der Deutschen Dr. Ewald Garlepp, ab Januar 1968 bis Dezember 1989 ist dies der Neusser Rechtsanwalt und CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Heinz-Günter Hüsch.

Die Aussiedlung der Deutschen aus Rumänien lief von Anfang an, ab Mitte der fünfziger Jahre bis zum Abbruch der Verhandlungen im Dezember 1989, als Familienzusammenführung und sollte als ein humanitärer Akt der Rumänen gelten.
Doch schon Dr. Garlepp hat Personen und Familien freigekauft, wobei allerdings die Ausreisenden zunächst die Ausreiseprämie selbst bezahlt haben.
Schon frühzeitig hatte die rumänische Seite erkannt, dass sich ihnen hier eine großartige Devisenquelle öffnet. Die Preise für den Freikauf bis 1968 waren sehr unterschiedlich, es werden 20.000 bis 50.000 DM genannt, in einem Extremfall auch 100.000 Schweizer Franken. Dabei handelte es sich auch um Personen, die inhaftiert waren.
In dieser Zeit sind 17.000 Deutsche aus Rumänien ausgereist, von denen auch viele ohne Bezahlung das Land verlassen durften. Die Aktivität Dr. Garlepps in dieser Zeit ist noch nicht abschließend erforscht.
Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Rumänien (1967) wurde im Januar 1968 Dr. Hüsch durch den Staatssekretär im Auswärtigen Amt der Regierung Kiesinger, Gerd Lemmer, beauftragt, mit Rumänien über die Ausreise der Deutschen aus Rumänien zu verhandeln.
Dr. Hüsch hat diese Aufgabe bis im Dezember 1989 wahrgenommen. Er hat, wie in beiden Büchern dokumentiert, aber hunderte Gespräche und Verhandlungen mit der rumänischen Seite geführt und war deutscherseits stets in Verbindung mit dem jeweiligen Außenminister und Staatssekretär, hat auch Bundeskanzler Kohl berichtet. Einmal hat Dr. Hüsch direkt mit Ceauşescu verhandelt.

Das Ergebnis dieser Verhandlungen waren ausgehandelte Jahresquoten und die dafür zu zahlenden Kopfgelder. Schon im März 1969 wurden die Kopfgelder gestuft nach Kategorien: Akademiker, Studenten, Facharbeiter, Personen ohne Ausbildung.
In „Recuperare“ wird auch über den Freikauf der Juden aus Rumänien berichtet. Interessant ist dabei, dass für einen jüdischen Akademiker damals 2.550 $ zu bezahlen waren, während ein deutscher 3.000 $ kostete. Ähnlich war es bei den Facharbeitern: Für einen jüdischen waren 510 $ zu bezahlen, ein deutscher kostete 790 $.
Dr. Hüschs Auftrag blieb als Konsens der politischen Parteien und der Regierungen bis im Herbst 1989 bestehen. Bundeskanzler Helmut Schmidt konnte bei seinem Besuch in Bukarest (6.-7. Januar 1978) für den Zeitraum von fünf Jahren die Ausreise von jährlich 11.000 Deutschen aus Rumänien erreichen.
Mitte der 80er Jahre stieg die Aussiedlerzahl auf 16.500, die höchste Aussiedlerzahl vor der Wende wurde 1989 mit 23.387 Aussiedlern erreicht.
Mit dem Anstieg der Aussiedlerzahl wuchsen auch die Prokopfpreise, die sich im Durchschnitt zwischen 6.000 – 8.000 DM bewegten.
Außer den bezahlten Kopfgeldern bürgte Deutschland in dieser Zeit mehrfach für sogenannte Hermeskredite von Hunderten Millionen DM und leistete Zinssubventionen.
In beiden Büchern werden auch die häufigen Geschenke aufgelistet: Limousinen, Jagdgewehre, teurer Schmuck, ein Nerzmantel u.a.
Letztlich hatte Deutschland auch die Bahn- oder Flugkarten für die Ausreisenden zu bezahlen. In der Zeit von 1968 bis Ende 1989 sind durch die Vermittlung von Dr. Hüsch 225.000 Deutsche, die Illegalen inbegriffen, ausgesiedelt. Rumänien hat nach einer Schätzung von Dr.Hüsch dafür Kopfgelder zwischen einer und drei Milliarden DM kassiert.

Beide Bücher bilanzieren den Freikauf von 250.000 Menschen aufgrund von Protokollen, Notizen und einem immensen Schriftverkehr, der einem administrativen Vorgang gleicht. Die Menschen erscheinen dabei als Objekte, über die zwei Staaten verhandeln und feilschen, die aber selbst nicht mitwirken, keinen Einfluss auf den Lauf ihrer Geschichte nehmen.
Dies trifft nicht die Tatsache, denn die Betroffenen haben gewirkt. Was sie bewirkt haben, muss die Geschichte feststellen. Die betroffenen Menschen haben selbst mit allen ihnen möglichen Mitteln um ihre Freiheit gekämpft, in einem Staat, der sie zu seinem Eigentum erklärt hatte und letztlich als Handelsgut verkauft hat.
Schon ab den sechziger Jahren wurden von den Ausreisewilligen, neben den Kopfgeldern, die die Bundesrepublik bezahlte, Schmiergelder erpresst.
Mit dem Dekret 402 vom Oktober 1982 wurden die zu zahlenden Kopfgelder, die von den Aussiedlern verlangt wurden, offiziell festgesetzt. Die Ausreisewilligen sollten, gestaffelt nach Ausbildung, Kopfgelder in Devisen bezahlen. Nach mehreren Großdemonstrationen wurde das Dekret zurückgenommen, was aber zur Folge hatte, dass nun wieder sehr hohe Schmiergelder erpresst wurden.
Der vormalige Securitate-Offizier Viorel Bucur bekennt in einem Gespräch mit dem Filmautor Razvan Georgescu, dass er ein ganzes Netz von Agenten aufgebaut hatte, die Schmiergelder von 30-60 Tausend DM je Familie, in Extremfällen noch höhere, kassiert haben.
Vor dem Haus des Temeswarer Agenten Caprariu, „Gärtner“ genannt, bildeten die Anstehenden Warteschlangen. Auch vor den Passämtern stand man Schlange, die „kleinen“ oder „großen“ Formulare und letztlich der braune Ausländer-Pass waren extrem wertvolle Dokumente, für die man alles hergab, was man besaß und auf die mancher Jahrzehnte gewartet hat. Dabei wurde der Verlust des Arbeitsplatzes in Kauf genommen.
Neben den Schmiergeldern wurden noch Geschenke erpresst: Möbel, Autos, Häuser; auch von sexuellen Nötigungen wird berichtet.
Viele, die niemand hatten, der ihnen so hohe Geldbeträge lieh, versuchten der Diktatur als illegale Grenzgänger zu entkommen. Hunderte haben den Versuch, die streng bewachte Grenze zu überwinden, mit dem Leben bezahlt, andere wurden zu Krüppeln geschlagen oder wurden eingekerkert.
Manche traten in Hungerstreik, viele demonstrierten tagelang vor der rumänischen Botschaft in Köln, aber Tausende Bittbriefe gingen an deutsche Politiker und an die rumänischen Machthaber. Dr. Hüsch berichtet von einem Verzweifelten, der nach seiner Abweisung im Passamt Selbstmord beging; aus Sathmar wird von der Selbstverbrennung einer Frau berichtet.
Die Menschen wurden angetrieben von der Sehnsucht nach Recht und Freiheit, von dem Wunsch nach einer guten Zukunft ihrer Kinder. Die Aussiedlung der Deutschen aus Rumänien war kein humaner Akt der Familienzusammenführung, es war, wie der vormalige Außenminister Klaus Kinkel sagte, Handel mit Menschen - Menschenhandel.

Weder in den beiden Büchern, noch in den Zeitungsberichten, auch nicht in den Rundfunk- und Fernsehberichten werden die Landsmannschaften mit der Aussiedlung der Deutschen aus Rumänien in Verbindung gebracht. Dr. Hüsch erwähnt einigemal, dass Außenminister Genscher enge Beziehungen zu den Landsmannschaften pflegte und ihm gesagt habe, „Erhöhen Sie die Aussiedlerzahl soweit möglich, denn die Landsmannschaften drängen darauf“.
Schon bei der Gründung unserer Landsmannschaft (1950) kam klar zum Ausdruck, dass sie sich mit dem Schicksal aller Banater Schwaben verbunden fühlt und sich im freien Westen auch als Fürsprecher der in der Heimat verbliebenen Landsleute beauftragt sah.
Ein erstes großes Anliegen, das aufgegriffen wurde, war die Zusammenführung der in Kriegsfolge getrennten Familien.
In der „Banater Post“ Ausgabe vom 20.02.2014 deutet Peter D. Leber die noch aufzuarbeitenden ersten Aktionen der Landsmannschaft an: Memoranden an das Deutsche und Internationale Rote Kreuz, die Gründung einer Interessengemeinschaft getrennter Familien, Bitten um Beistand an Landesregierungen, später an die KSZE, Gespräche mit dem Bundespräsidenten Theodor Heuss.
Neben dem Banater Peter Ludwig und dem Siebenbürger Heinrich Zillich taucht schon früh der Triebswetterer Rechtsanwalt Hans Androwitsch auf, der sich in Stockholm mit Vertretern der rumänischen Regierung traf und dabei erfuhr, dass Rumänien seine Volksdeutschen nur gegen Zahlung von Devisen herauslassen würde.

In der Folgezeit arbeiteten die Landsmannschaften der Banater Schwaben und der Siebenbürger Sachsen in der Frage der Familienzusammenführung eng zusammen, zeitweilig wurde ein gemeinsamer Briefkopf verwendet.
Die Verbandssprecher beider Landsmannschaften suchten und fanden Kontakt zur jeweiligen Bundesregierung und zu den Bundespräsidenten.
So stellte Bundespräsident Gustav W. Heinemann (1969-1974) fest, die Landsleute in Rumänien wären „nach unserer Verfassung Deutsche“, denen man helfen müsse. Mit der Aussiedlung der Deutschen aus Rumänien waren in der Folge alle Bundespräsidenten befasst.
Bundespräsident Karl Carstens hat bei seinem Besuch in Rumänien Freizügigkeit für die Deutschen in Rumänien gefordert. Auch die Bundeskanzler jener Zeit waren alle mit der Frage befasst, Helmut Schmidt hat in Bukarest direkt über die Aussiedlung verhandelt.
In der Zeit zwischen 1970 und 1989 ist kein bedeutender deutscher Politiker nach Bukarest geflogen, ohne dass er von der Landsmannschaft über die Situation der Deutschen in Rumänien – politisch, wirtschaftlich, schulisch, kirchlich und kulturell – informiert worden wäre. Meistens wurden solche Informationen von uns verlangt.
Gute Gelegenheiten zum Informationsaustausch boten sich an den Heimattagen, wo wir mit den Innenministern Hans Dietrich Genscher, Dr. Werner Maihofer, Gerhart Baum und Friedrich Zimmermann direkt sprechen konnten. In Kenntnis der Situation der Deutschen in Rumänien mahnte Innenminister Zimmermann beim Landestreffen in Landshut (1983) die Behandlung der Deutschen in Rumänien an, wörtlich sagte er: „Wir werden Rumänien nur so behandeln, wie Rumänien unsere deutschen Landsleute behandelt.“

Ein besonders gutes Verhältnis hatte unser früherer Bundesvorsitzender Jakob Laub zu Außenminister Genscher entwickelt, der zweimal unseren Heimattag besucht hat und mehrmals Gast beim Göppinger Schwabenball war.
In Göppingen sagte uns Genscher: „Wir verhandeln mit diesen unsympathischen Menschen doch nur wegen Euch.“ Jakob Laub hatte im Rahmen eines Empfangs für das BdV-Präsidium (1986) Gelegenheit, Bundeskanzler Kohl unser Anliegen vorzutragen.
Wie uns Jakob Laub berichtete, sprach Kohl damals von dem „abscheulichen Diktator“, mit dem man nur wegen den dortigen Deutschen verhandle. Ähnlich drückte sich Klaus Kinkel, Leiter des Ministerbüros im Auswärtigen Amt, bei einem Gespräch aus, das ich in Karlsruhe mit ihm führen konnte. Er sprach von Verhandlungen, die man mit Ekel und Bauchweh führe.

Als Rumänien im Oktober 1982 das Dekretgesetz 402 einführte, nach dem die aus Rumänien Ausreisenden ihre Ausbildungskosten in Devisen rückerstatten sollten, organisierten die Landsmannschaften am 4. Dezember 1982 eine Großkundgebung vor dem Kölner Dom, bei der Freizügigkeit für die Banater Schwaben und Siebenbürger Sachsen gefordert wurde.
Nur ein Woche später, am 11. Dezember 1982, fand unter Mitwirkung der Landsmannschaften eine Protestdemonstration der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), ebenfalls in Köln, statt.
Am 22. April 1983 organisierten die Landsmannschaften in München vor der Feldherrnhalle eine große Kundgebung, mit Tausenden Teilnehmern, für die Freiheit der Landsleute in Rumänien.
Auch internationaler Druck entstand. In den USA stand 1983 die Entscheidung des Kongresses über den Erhalt oder die Aufkündigung der Meistbegünstigungsklausel für Rumänien bevor. Von donauschwäbischen Landsleuten gebeten, prangerte Senator Jackson im Kongress den Menschenhandel Rumäniens an, was zur Folge hatte, dass Landsleute, die selbst in den USA geboren waren oder Nachfahren von US Bürgern waren, dorthin ausreisen durften, auch mit der Option, sich in Deutschland niederzulassen.
Neben unserer Verbandszeitung berichteten auch andere deutsche Medien über den Menschenhandel, auch der Sender Freies Europa bot uns die Chance, Ceausescus Regime anzuprangern.
Im Mai 1983 wurde dann bekannt, dass das Gesetz 204 keine Anwendung auf die Deutschen in Rumänien findet.

Ein kleiner Kreis Siebenbürger machte den Landsmannschaften den Vorwurf, sie hätten durch ihre Aktionen die Auflösung ihrer Volksgruppen verursacht, auch Schuldzuweisungen gab es.
Dieser Vorwurf, der manchmal immer noch auftaucht, muss zurückgewiesen werden.
Bei der Bundesversammlung 1974 in Ulm hatte ich, als damals frisch Ausgesiedelter, den Einsatz unserer Landsmannschaft für eine geschlossene Aussiedlung angesprochen. Dies wurde von der großen Mehrheit der Delegierten kategorisch zurückgewiesen. Vielmehr wurde die klare Position vereinbart, dass die Landsmannschaft sich für die Selbstbestimmung jedes Einzelnen einsetzt. Sie unterstützt das Recht auf Freiheit und Freizügigkeit der Landsleute im Banat wie auch ihr Recht, in der Heimat als politisch Gleichberechtigte und kulturell mit Gruppenrechten Ausgestattete zu bleiben.
Unsere Landsmannschaft ist bis heute von diesem Grundsatz nicht abgewichen, auch nicht als 1988 im Umfeld von Bundeskanzler Kohl von einer Forderung von 100.000 Aussiedlern die Rede war und man im Innenministerium von Baden-Württemberg von einer geschlossenen Ansiedlung sprach.
Neben ihrem Einsatz für die Aussiedlung und für die Eingliederung der Aussiedler in Deutschland hat sich die Landsmannschaft über all die Jahre auch für die in der Heimat Verbliebenen eingesetzt, sowohl für den Erhalt deutscher Kultureinrichtungen, Unterstützung mit Schul- und Studienmaterial, wie auch für ihre materielle Unterstützung durch die Sendung von Hilfsgüter.

Wenn Herr Prof. Dr. Paul Phillipi in einem Beitrag in der ADZ vom 26. April 2013 anregt, nachzudenken über das Verhältnis zu den Organisationen ihrer (ehemaligen?) Landsleute im Westen, kann unsererseits behauptet werden, dass dies bei den Banatern immer klar war. Wir sind Landsleute, gehören einer Volksgruppe an. So wird es auch bleiben; unabhängig davon, wo wir leben.
Herr Professor Phillipi irrt auch, wenn er schreibt, die Verbände der Landsleute in Deutschland hätten mit großer Skepsis den Aufbau von Strukturen zur politischen Vertretung der in der Heimat Verbliebenen verfolgt.
Dies trifft für die Banater Schwaben nicht zu. Wortwörtlich waren wir schon da, als Ende Dezember 1989 in Temeswar noch geschossen wurde, und haben – über unser Hilfswerk – mitgewirkt beim Aufbau der neuen Strukturen mit den Demokratischen Foren der Deutschen.

Schuld an der Aussiedlung trägt nicht die Landsmannschaft. Der Antrieb zur Aussiedlung entstand nach Kriegsende durch die Art, wie man uns behandelt hat und durch den andauernden Druck des levantinisch-nationalistischen Kommunismus.
Wir haben nicht leichtfertig und leichtsinnig unsere Heimat verlassen. Gehen statt Bleiben war nicht die Entscheidung zwischen Heimat und Freiheit. Die Heimat hatte sich so verändert, dass Gehen für die meisten die einzige Alternative war. Selbst die, die uns damals zum Bleiben bewegen sollten, die Parteiaktivisten, wollten nicht die Letzten sein und haben scharenweise das Banat verlassen.
Dass die große Mehrheit auf den gepackten Koffern saß, bewies der massenhafte Exodus nach dem Fall der Diktatur 1990.

Die jeweiligen Verantwortlichen in der Bundesregierung haben Milliarden für den Freikauf der Banater Schwaben und der Siebenbürger Sachsen bezahlt. Sie haben dies getan, weil sie sich vom Drang der unterdrückten Menschen nach Freiheit überzeugt hatten, deutscherseits war es eine große Geste der Humanität und Solidarität.
Interne politische Gründe gab es dazu keine. Die damalige politische Führung in Rumänien hat Ende des zwanzigsten Jahrhunderts Menschen wie Sklaven verkauft und einmal mehr das wahre Gesicht des Kommunismus gezeigt.

Beschämend ist der Versuch des rumänischen Verhandlungspartners von Dr. Hüsch, Octavian Andronic, jetzt noch die Kopfgeldzahlung zu rechtfertigen. Wer schuldet hier wem was?

Die Landsmannschaften haben nach ihren Kräften auf die verantwortlichen Politiker, auf die Medien und die deutsche Öffentlichkeit gewirkt. Doch entschieden über – Gehen oder Bleiben – hat jeder Erwachsene für sich.




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