Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter
Heute Nacht hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, die deutschen Zwangsarbeiter zu entschädigen. Am 27. November soll das Gesetz vor, bzw. durch den Bundestag.
Schon im Jahr 2016 sollen dafür 20 Millionen € zur Verfügung gestellt werden, in den Jahren 2017 und 2018 sollen weitere je 15 Millionen dafür eingesetzt werden.
Endlich erfahren die Betroffenen eine Anerkennung für ihre Sklavenarbeit, für erlittenen Hunger, Kälte und Misshandlungen.
Unser langjähriger mühsamer Einsatz hat sich endlich gelohnt. Es ist sehr schade, dass die meisten es nicht mehr erleben.
Weitere Infos sobald die Verteilungsbestimmung vorliegt.
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Der US-amerikanische Völkerrechtler und Historiker Alfred de Zayas weist in mehreren seiner Arbeiten darauf hin, dass die Bedingungen, unter denen die „Reparationsverschleppten“ in der Sowjetunion arbeiteten, sich nicht von der Sklavenarbeit in den Arbeitslagern Nazideutschlands unterschieden hätten. Er unterstreicht auch, dass die Verschleppung deutscher Zivilpersonen zu Zwangsarbeit desgleichen ein völkerrechtliches Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewesen sei. Dabei verweist er auf die Nürnberger Prozesse.
Ebenso sei die Verschleppung von Zivilbevölkerung aus einem besetzten Land nach Artikel 52 der Haager Landkriegsordnung von 1907 ein Kriegsverbrechen.
Quelle: Wikipedia